Kulturdenkmale - Steuern sparen

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Details

Kaufpreis:
auf Anfrage
Courtage:
0.0 inkl. MwSt
Ort:
73650 Winterbach
Objekt-Nummer:
22
Beschreibung

„Neue Mitte Winterbach”
17 Wohnungen und 9 Gewerbeeinheiten
werden saniert bzw. neu gebaut

Das historisch gewachsene innerstädtische Quartier am Winterbacher Marktplatz umfasst sieben Gebäude, davon stehen vier Häuser unter Denkmalschutz und sind im traditionellen Fachwerkstil aus dem 17. Jahrhundert gebaut. Drei neue Gebäude werden das Ensemble abrunden und ein geschlossenes Quartier ergeben. Mit der Sanierung und den Neubauten entstehen hier 17 Wohn- und 9 Gewerbe­einheiten, sowie 31 Tiefgaragenstellplätze.

 

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Lage

Der Rems-Murr-Kreis
gehört zur Region Stuttgart im Regierungs­bezirk Stuttgart, mit hoher Wirtschaftskraft und einem attraktiven Arbeitsumfeld. Nicht zuletzt aus dem dichten Netz an Hochschulen und Forschungs­einrichtungen rekrutiert der starke Mittelstand hoch qualifizierte Mitarbeiter, die der Schlüssel für die anhaltende Innovationskraft der Unternehmen sind.

Der Rems-Murr-Kreis wiederum wird auch in Zukunft von einer überdurchschnittlich jungen und gut ausgebildeten Bevölkerungs­struktur profitieren.

Ausstattung

In dem historischen Fachwerkgebäude aus dem frühen 17. Jahrhundert entstehen großzügig geschnittene, modern ausgestattete Wohneinheiten

Energieausweiss = Bedarfsausweiss Kennwert 134 kWh/m²/a

Sonstiges


Steuervorteil
Denkmalgeschützte Immobilien sind eine lohnende Investition. Im Gegensatz zu anderen Ab­schreibungsobjekten bieten die derzeitigen AfA-Bestimmungen für Baudenkmäler gemäß § 7i, 10f EStG noch immer Steuer­sparmöglichkeiten, die für Kapital­anleger und Eigennutzer gleicher­maßen interessant sind.
 
Eigennutzer können 10 Jahre lang jedes Jahr 9% der Sanierungs­kosten als Sonder­ausgaben von ihrem steuerpflichtigen Ein­kommen abziehen. Kapitalanleger können die Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren vollständig abschreiben und zwar in den ersten 8 Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 7 %.
 
In den vollen Genuss der Steuer­vergünstigung kommt allerdings nur, wer den Kaufvertrag vor Beginn der Sanierungs­maßnahmen abschließt.